Die klassische Hochzeit besteht prinzipiell aus zwei Teilen:
Zum einen wird „standesamtlich geheiratet“. Hierdurch wird der Bund der Ehe juristisch eingegangen, die Ehe ist rechtsgültig. Ab sofort erhalten Sie als Paar entsprechende Steuervorteile und sie sind gesetzmäßig verheiratet. Viele Paare empfinden den standesamtlichen Teil eher als einen bürokratischen Akt, der sich nicht vermeiden lässt.